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| 540 Förderung von Beratungen (Spezielle Beratungsfelder) Förderart Zuschuss. Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland. Begünstigte • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ausgenommen Beratungsunternehmen) • Angehörige Freier Berufe, sofern sie nicht selbst wirtschaftsberatend tätig sind. Gegenstand der Förderung Neben allgemeinen Beratungen sind im Rahmen der "Richtlinien über die Förderung von Beratungsleistungen für KMU" folgende spezielle Beratungsthemen förderfähig: • Technologie- und Innovation • Außenwirtschaft • Qualitätsmanagment • Kooperationen zur Steigerung von Leistung und Innovation • Mitarbeiterbeteiligung • Arbeitsschutz und -sicherheit • Frauen in der Unternehmensführung • Familie und Beruf (familienfreundliche Maßnahmen) • Migranten in der Unternehmensführung. Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen beziehen, können nicht gefördert werden. Ferner sind gutachterliche Stellungnahmen, gezielte Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten von der Förderung ausgeschlossen. Vom Berater sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereitet, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt sowie Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis gegeben werden. Begleitende Beratungen zur Umsetzung der Maßnahmen, können in die Förderung einbezogen werden. Die konzeptionellen Beratungsleistungen sollen eine Schwachstellen-Analyse beinhalten und die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sind in einem Bericht wiederzugeben. Voraussetzungen Die Leistungen sind durch selbständige Berater oder Beratungsunternehmen zu erbringen, die nachweislich: • die erforderliche Fähigkeit • die ausreichende berufliche Erfahrung • die notwendige Zuverlässigkeit besitzen, um den Auftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Der überwiegende Geschäftszweck des Beraters muss auf entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein. Das Unternehmen muss die in Rechnung gestellten Beratungskosten in voller Höhe bezahlt haben. Achtung: Keine Barzahlung (Nachweis über Kontoauszug ist erforderlich). Höhe des Zuschusses Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Beratungskosten einschließlich Auslagen und Reisekosten gewährt. Der Zuschuss beträgt in den alten Bundesländern einschließlich Berlin 50 % der in Rechnung gestellten Kosten. In den neuen Ländern und im Regierungsbezirk Lüneburg ist ein Zuschuss in Höhe von 75 % vorgesehen. Je Beratung kann maximal eine Zuwendung von 1.500 € gewährt werden. Kumulation/Kombination Die Zuwendungen unterliegen der "de minimis-Regelung". Es besteht Kumulierungsverbot d. h. gleichzeitig dürfen keine anderen öffentlichen Zuschüsse für diese Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden. Quelle/Aktualitätsnachweis Bekanntmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 27. Juni 2008 im Bundesanzeiger Nr. 99 vom 04. Juli 2008. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der OCEF GmbH. | |||









