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471 Gründercoaching der KfW Förderart Zuschuss. Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland. Begünstigte • Existenzgründer • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die sich in der Aufbauphase befinden. Gegenstand der Förderung Existenzgründer und junge Unternehmen können im Rahmen der Offensive des BMWi zu Beginn und während der Festigungsphase ihrer selbständigen Unternehmertätigkeit Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in Anspruch nehmen. Diese Coachingleistungen werden zu einem maßgeblichen Teil aus Mitteln des ESF finanziert. Beratungen in der Vorgründerphase werden im Rahmen des Programms nicht gefördert. Voraussetzung • Die Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching empfohlen sein. • Der überwiegende Geschäftszweck des Beraters sollte auf entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet sein. • Die Eigenleistung des Unternehmens bzw. Existenzgründers muss vor Auszahlung des Zuschusses erbracht worden sein. Umfang der Zuwendung Der Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur anteiligen Finanzierung des Beratungshonorars gewährt. Der Zuschuss ist im Geltungsbereich der neuen Länder auf 70%/75 % des Beraterhonorars und im Geltungsbereich der alten Länder einschließlich Berlin auf 50 % begrenzt. Kumulation/Kombination Die Beihilfe unterliegt der "de minimis-Regelung". Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln, die für die gleiche Zielsetzung (Beratungsinhalte) gewährt werden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Quelle/Aktualitätsnachweis Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 21. September 2007 im Bundesanzeiger Nr. 184 vom 29. September 2007. Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung der OCEF GmbH. |
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